Altersvorsorge-Sondervermögen
In dem Kapitalanlegegesetzbuch sind gesonderte Regelungen für Altersvorsorge-Sondervermögen (AS) Fonds niedergeschrieben. Ein Anleger verpflichtet sich hier regelmäßig einen Betrag einzuzahlen, genauso wie die Kapitalanlegegesellschaft verpflichtet ist, nach Beendigung des AS-Sparplans den Anlegern mit einer Regelmäßigkeit einen bestimmten Geldbetrag auszuzahlen. Außerdem muss die Kapitalanlegegesellschaft den Erwerbern eine Vertragslaufzeit von 18 Jahren anbieten oder bis zu deren 60. Lebensjahr.